Allgemeine Geschäftsbedingungen der
"Hundepension El Bonito"
1. Grundsätze der Leistungserbringung
Alle Leistungen in der "Hundepension El Bonito" werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt. Im Mittelpunkt aller Leistungen stehen die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes.
„Hundepension El Bonito“ behält sich vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen.
2. Preise, Bezahlung und Abholung
Unsere Leistung gemäß der Preisliste und die danach voraussichtlich anfallenden Kosten werden vor Pensionsbeginn vereinbart. Die in der Preisliste ausgewiesenen Preise gelten pro angefangenen Pensionstag. Überschreitungen der vereinbarten Pensionszeiten werden auf Grundlage der Vertragspreise pro angefangenen Tag zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Bezahlung des Pensionspreises, der sich aus der Preisliste und etwaigem Pensionszeitüberschreitungen nach diesen AGB ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort in bar fällig und zu zahlen. Pension auf Rechnung findet nicht statt.
Die Herausgabe des Hundes nach der Pension erfolgt nur an den Auftraggeber persönlich, eine "Hundepension El Bonito" persönlich bekannte Person oder an Dritte bei Vorlage einer schriftlicher Vollmacht des Kunden im Original.
3. Terminausfälle
"Hundepension El Bonito" arbeitet mit einem beschränkten Kontingent an Pensionsplätzen ausschließlich nach Terminvereinbarung. Im Falle der Verhinderung obliegt es dem Kunden, den Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen, damit der Platz anderweitig neu vergeben werden kann. Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt, wird die Berechnung einer Ausfallentschädigung in Höhe von 15,00 Euro/Tag vorgesehener Pensionszeit vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In dem Fall verringert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag.
4. Gesundheitszustand, Wesen, Zubehör und Bestehen einer Hundeversicherung
Der Hund muss regelmäßig entwurmt und in den warmen Monaten mit einem ausreichenden Floh- und Zeckenschutz versorgt sein. Er soll über eine gültige 5-fach Impfung und auch eine Impfung gegen Zwingerhusten verfügen.
Das gewohnte Futter muss in einer für die vorgesehene Pensionszeit ausreichenden Menge mitgebracht werden. Eine gewohnte Hundedecke oder Kissen oder Körbchen soll im Interesse einer möglichst geringen Veränderung für den Hund mitgebracht werden.
Halsband, Leine und Impfpass sind mitbringen. Der Hund wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Besitzers und auf dessen Risiko beim Gassigehen von der Leine gelassen.
Mit Abgabe des Hundes versichert der Kunde, dass der Hund soweit ihm bekannt bislang nicht gegenüber Menschen oder anderen Hunden auffällig geworden ist, also insbesondere noch keinen Menschen oder Hund gebissen hat, und von dem Hund keine über das allgemeine Risiko im Umgang mit Tieren bestehendes Risiko ausgeht. Auf Unverträglichkeit gegenüber anderen Tieren, Jagdtrieb, Läufigkeit oder andere Besonderheiten sowie Krankheiten oder Schmerzen des Hundes und eine ggf. erforderliche Medikamention ist zu Beginn der Pension unaufgefordert hinzuweisen. Medikamente sind in einer für die vorgesehene Pensionszeit ausreichenden Menge inkl. einer schriftlichen Medikamentionsanleitung (Was? Wie oft am Tage? Wann?) mitzubringen.
Der Tierhalter versichert, dass für seinen Hunde eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine Kopie der Hundehaftpflicht ist mitzubringen und verbleibt für die Pensionszeit bei "Hundepension El Bonito".
5. Haftung, Tierarztkosten und Gewährleistung
In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen wird die Haftung von "Hundepension El Bonito" ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist oder es sich um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden handelt.
Wenn ein Hund im Pensionszeitraum erkrankt oder sich verletzt, wird durch "Hundepension El Bonito" vorrangig der betreuende Tierarzt konsultiert, sofern dieser bekannt ist oder kurzfristig beim Kunden abgefragt werden kann. Sollte der betreuende Tierarzt nicht bekannt oder nicht erreichbar sein, behält sich "Hundepension El Bonito" vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind nach Wahl von "Hundepension El Bonito" gegenüber dem Tierarzt/der Tierklinik von dem Kunden zu tragen oder gegenüber "Hundepension El Bonito" von dem Kunden zu erstatten, soweit nicht "Hundepension El Bonito" die Krankheit oder Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig versursacht hat.